Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

Nach der GOÄ rechnen Ärzte ab, die Patienten behandeln, die bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind. Sie wird durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates erlassen und bestimmt Mindest- und Höchstbeträge für die Gebühren ärztlicher Leistungen. Ärzte können auch dann danach abrechnen, wenn sie für gesetzlich versicherte Patienten Leistungen erbringen, die nicht zum Spektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehören. Beispiele sind die Impfberatung für private Auslandsreisen, Sporttauglichkeitsprüfungen, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft. Mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung hat der Gesetzgeber zudem die Möglichkeit für gesetzlich Versicherte ausgeweitet, Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung in Anspruch zu nehmen. Auch hier rechnen die Ärzte nach der GOÄ ab.

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