Angestellter Arzt

Vertragsärzte dürfen drei teil- oder vollzeitbeschäftigte Ärzte in ihrer Praxis auf Dauer anstellen. Bei medizinisch-technische Leistungen dürfen vier teil- oder vollzeitbeschäftigte Ärzte angestellt werden. Auf Antrag können sie sogar noch mehr Mediziner anstellen. Von der Möglichkeit als angestellter Arzt tätig zu sein machen besonders gerne Ärztinnen Gebrauch, die mehr Zeit für die Erziehung ihrer Kinder zur Verfügung haben möchten, oder ältere Ärzte, die in den Ruhestand gehen und ihre Stunden deswegen reduzieren möchten. Voraussetzung der Arztanstellung in geschlossenen Planungsbereichen ist jedoch, dass sich der Leistungsumfang der Praxis nicht um mehr als drei Prozent vergrößert. Medizinische Versorgungszentren (MVZ) dürfen ebenfalls angestellte Ärzte beschäftigen.

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