Approbation

Mit der Approbation erhält der Arzt die offizielle Erlaubnis zur Ausübung seines Heilberufes. Sie wird gemäß der jeweiligen Approbationsordnung nach dem erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums und festgelegter praktischer Ausbildung von der zuständigen Behörde ausgesprochen. Dies kann entweder die Regierung beziehungsweise Bezirksregierung in dem jeweiligen Bundesland sein oder eine nachgeordnete Behörde, wie das für Gesundheit und Soziales zuständige Landesamt oder das Landesprüfungsamt für Heilberufe.

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