Äquivalenzprinzip

Das Äquivalenzprinzip ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Pendant zum Solidarprinzip der GKV. Äquivalent (lateinisch für gleichwertig, entsprechend) heißt es, weil die Höhe des Beitrags abhängt vom gewünschten Leistungsspektrum. Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt, beim Zahnersatz, bei der Erstattung von Heilpraktikerkosten, beim Krankentagegeld und beim Krankenhaustagegeld. Doch auch andere Faktoren entscheiden über die Höhe des Beitrags. Dazu gehören das Eintrittsalter, der Gesundheitszustand bei Eintritt und die Höhe des vereinbarten Selbstbehaltes. Während beim Solidarsystem jeder einen zumutbaren Anteil des Gehalts zahlt, damit alle gleichermaßen gut versorgt werden können, versichert sich innerhalb der PKV jeder gegen sein eigenes Risiko. Deshalb sind für Familienmitglieder auch Beiträge zu entrichten.

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