Arznei- u. Heilmittelbudget

Das Arznei- und Heilmittelbudget wurde mit dem Gesundheitsstrukturgesetz von 1992 für 1993 eingeführt. Gesetzlich definiert ist es als eine „Obergrenze für die insgesamt von den Vertragsärzten veranlassten Ausgaben für Arznei-, Verband- und Heilmittel.“ Einschlägig für die Ermittlung der Höhe waren die entsprechenden Ausgaben in den Jahren 1991 und 1992. Wenn die Ärzte in einer Kassenärztlichen Vereinigung damals vergleichsweise viel verschrieben hatten, bekamen sie fortan ein relativ hohes Budget zugemessen, wenn sie wenig verordnet hatten, ein vergleichsweise geringes. Die Kassenärzte lehnten die Arzneimittelbudgets stets ab, weil medizinische Kriterien bei ihrer Festsetzung nicht ausreichend und die Altersentwicklung der Bevölkerung überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Seit dem 1. Januar 2002 sind Arznei- und Heilmittelbudgets für die Ärzte einer Region abgeschafft (siehe ABAG). Ersetzt wurden sie durch Ausgabenvolumen sowie Zielvorgaben. Beide sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen zu vereinbaren und umzusetzen.

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