Arzneimittelregress

Überschreitet ein Vertragsarzt seine Richtgröße um einen festgesetzten Wert, so überprüfen die Kassenärztliche Vereinigung und die Krankenkassen seine Verordnungen. Stellen sie dabei fest, dass es keine guten Gründe für die Mehrverschreibungen gab, droht dem Arzt sogenannter Individualregress. Überschreitet die Ärzteschaft das Arznei- und Heilmittelbudget ihrer Kassenärztlichen Vereinigung, so musste der entsprechende Betrag, soweit er noch nicht durch die Individualregresse abgedeckt war, in der Vergangenheit von der Gemeinschaft der Kassenärzte der Region bezahlt werden. Diese Form des Regresses heißt Kollektivregress.

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