Abrechnung

Jeder Arzt, der Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) behandelt, erhält ein Honorar. Die Abrechnung und Auszahlung des Honorars erfolgt über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Die KV führen eine Plausibilitätsprüfung durch, bei der nachvollzogen wird, ob die von Arzt eingerechte Abrechnung sachlich und rechnerisch korrekt ist. Seit dem ersten Quartal 2011 ist die Online-Abrechnung für Niedergelassene verpflichtend. Grundlage hierfür ist ein Beschluss der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) aus dem Jahr 2007. Mit der Online-Abrechnung schicken Niedergelassene eine verschlüsselte Abrechnungsdatei online an die jeweilige KV, die die Daten zur Honorarverteilung weiterverarbeitet. Die Niedergelassenen erhalten von der KV eine Empfangsbestätigung. Eventuelle Fehler lassen sich bei den meisten Kven umgehend erkennen und beheben.

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