Auseinzeln

Zwar gibt es in Deutschland bei Arzneimitteln die Packungsgrößen N1, N2 und N3 für kurze, mittellange und lange Behandlungsdauer, doch das heißt nicht, dass die Ärzte nur Packungen verschreiben dürfen. Ihnen ist auch erlaubt, einzelne Tabletten zu verordnen, etwa wenn abzusehen ist, dass der Patient nur eine gewisse Menge brauchen wird. Der Apotheker einzelt diese dann aus, das heißt er entnimmt der Schachtel die vom Arzt verordnete Tablettenzahl. Für diese Mehrleistung darf er einen Zuschlag erheben.

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