Aut Idem

„Oder das gleiche“ – mit diesem lateinischen Ausdruck beschreiben Fachleute eine Regel bei der Verordnung von Arzneimitteln. Verschreibt der Arzt ein Medikament aut idem, so erlaubt er, dass der Apotheker auch ein anderes Präparat mit dem gleichen Wirkstoff abgeben kann, das jedoch weniger kostet. Bis Februar 2002 erlaubte der Arzt nur dann die Substitution, wenn er auf dem Rezept neben dem jeweiligen Präparat ein Kreuz machte; seit dem 1. März 2002 jedoch muss der Doktor ein Kreuz auf dem Formular machen, wenn er aut idem ausschließen will. Die Aut-idem-Verschreibung ist nun also die Regel, das Beharren auf genau dem verordneten Medikament die Ausnahme.

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