Bedarfsplanung

Ärzte oder Psychotherapeuten, die gesetzlich versicherte Patienten ambulant behandeln möchten, benötigen einen freien Arztsitz. Wie viele es davon in einer Region gibt, regelt die Bedarfsplanung. Die Bedarfsplanung wurde vom Gesetzgeber 1992 eingeführt, um bundesweit eine ausgewogene haus- und fachärztliche Versorgung zu sichern. Mit der aktuellen Bedarfsplanung gelingt es nicht, den vielerorts drohenden Ärztemangel zu beseitigen. Ein Problem ist, dass sich der Bedarf an Ärzten bislang nur an der Einwohnerzahl orientiert. Erst seit Anfang 2011 fließt in die Berechnung der Verhältniszahlen deshalb auch ein sogenannter Demografiefaktor ein. Er soll den höheren Versorgungsbedarf von älteren Patienten berücksichtigen.

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