Dispensierrecht

Das Recht, Medikamente selbst zuzubereiten und abzugeben, also zu dispensieren, haben nach derzeitigem Arzneimittelrecht nur die Apotheker. Ausnahme: Ärzte dürfen Patienten Muster mitgeben, wenn sie feststellen wollen, ob ein Präparat, das sie ihrem Patienten bislang noch nie verschrieben haben, anschlägt. Viele Experten halten dieses Apotheker-Monopol für überholt, denn es stammt aus einer Zeit, als die Pharmazeuten die Mittel noch in großen Schraubgläsern lagerten. Heute sind die Medikamente verblistert, also einzeln eingeschweißt, und außerdem unter Polar- und Tropenbedingungen getestet.

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