Festbeträge

Festbeträge sind im gesetzlichen Krankenversicherungssystem bundeseinheitliche Erstattungsobergrenzen für bestimmte Arzneimittel (vgl. § 35 SGB V). Wenn der Preis eines Arzneimittels den festgelegten Festbetrag überschreitet, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen.

Kommentare sind geschlossen.