Festbeträge sind im gesetzlichen Krankenversicherungssystem bundeseinheitliche Erstattungsobergrenzen für bestimmte Arzneimittel (vgl. § 35 SGB V). Wenn der Preis eines Arzneimittels den festgelegten Festbetrag überschreitet, muss der Versicherte die Mehrkosten selbst tragen.
Festbeträge
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