Mit Gebiet ist in diesem Fall ein medizinisches Fachgebiet gemeint, wie zum Beispiel Augenheilkunde oder Gynäkologie. Ein Arzt, der sich auf eines davon spezialisiert hat, ist Fach- bzw. Gebietsarzt (zum Beispiel Facharzt für Augenheilkunde). Während die Ausbildung zum Arzt in der Approbationsordnung staatlich geregelt ist, unterliegt die Facharztsausbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern und ist streng begrifflich keine Aus- sondern eine Weiterbildung. Hat ein Mediziner bei seiner Landesärztekamnmer eine Facharztprüfung absolviert, darf er sich als Gebietsarzt/Facharzt niederlassen. Sein Fachgebiet muss er auf seinem Praxisschild nennen. Neben den Fachgebieten gibt es Schwerpunkte (zum Beispiel Gynäkologische Onkologie) und Zusatzbezeichnungen bzw. Additivfächer (zum Beispiel Allergologie oder Intensivmedizin).
Gebietsarzt
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