Gebietsarzt

Mit Gebiet ist in diesem Fall ein medizinisches Fachgebiet gemeint, wie zum Beispiel Augenheilkunde oder Gynäkologie. Ein Arzt, der sich auf eines davon spezialisiert hat, ist Fach- bzw. Gebietsarzt (zum Beispiel Facharzt für Augenheilkunde). Während die Ausbildung zum Arzt in der Approbationsordnung staatlich geregelt ist, unterliegt die Facharztsausbildung den Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern und ist streng begrifflich keine Aus- sondern eine Weiterbildung. Hat ein Mediziner bei seiner Landesärztekamnmer eine Facharztprüfung absolviert, darf er sich als Gebietsarzt/Facharzt niederlassen. Sein Fachgebiet muss er auf seinem Praxisschild nennen. Neben den Fachgebieten gibt es Schwerpunkte (zum Beispiel Gynäkologische Onkologie) und Zusatzbezeichnungen bzw. Additivfächer (zum Beispiel Allergologie oder Intensivmedizin).

Kommentare sind geschlossen.