Gemeinschaftspraxen (neu: Berufsausübungsgemeinschaften) sind wirtschaftliche, organisatorische und räumliche Zusammenschlüsse zweier oder mehrerer Ärzte zur Ausübung der vertragsärztlichen Versorgung. Praxisgemeinschaften sind im Unterschied dazu rein räumliche Einheiten. Deren Mitglieder führen ihre jeweilige Praxis selbstständig und rechnen gegenüber der KV eigenständig ab.
Gemeinschaftspraxis
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