Generika

Wer ein neuartiges Arzneimittel auf den Markt bringt, beteiligt die Verbraucher an den Entwicklungskosten – indem er die Forschungskosten in den Verkaufspreis einkalkuliert. Nach Ablauf des Patentschutzes für das Originalpräparat dürfen andere Hersteller das Arzneimittel nachahmen. Da dann keine Entwicklungskosten mehr anfallen, können die Zweitanbieter das Produkt mit gleicher Zusammensetzung zu einem niedrigen Preis anbieten: Sie bringen dann ein „Generikum“ auf den Markt.

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