Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Etwa 90 Prozent der Bevölkerung sind über eine der gesetzlichen Krankenkassen gegen Krankheitsrisiken abgesichert. Die Leistungsansprüche sind für alle Versicherten annähernd gleich und im Sozialgesetzbuch geregelt. Die Beiträge richten sich nach dem beitragspflichtigen Arbeitsentgelt des Mitglieds. Versicherte haben mit Arztrechnungen im Regelfall nichts zu tun: Sie konsultieren einen Arzt und danach rechnet dieser über die Kassenärztliche Vereinigung ab.

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