Die Krankenkassen müssen ihren Versicherten eine besondere hausärztliche beziehungsweise hausarztzentrierte Versorgung anbieten. So lautet eine Bestimmung des zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen GKV-Modernisierungsgesetzes (GMG). Dabei geht der Gesetzgeber von einem Einschreibemodell aus. Derartige Programme, die die Krankenkassen auf der Grundlage dieser gesetzlichen Regelung entwickelt haben, nennen sich auch Hausarztmodelle. Die vertraglichen Grundlagen sind die Hausarztverträge. Teilnehmende Versicherte müssen sich für mindestens ein Jahr einschreiben und dürfen in der Zeit den Hausarzt nicht wechseln. Die Teilnahme ist für die Ärzte und die Versicherten freiwillig. Die Idee: Ein Patient, der sich in ein solches Programm eingeschrieben hat, steuert bei Gesundheitsproblemen nicht gleich einen Spezialisten an, sondern geht zunächst zu seinem Hausarzt. Dieser soll den Überblick über das Versorgungsgeschehen behalten. So können Wechselwirkungen von Arzneimitteln schnell erkannt und mithilfe einer geänderten Verordnung ausgeschlossen werden. Außerdem sollen dadurch unnötige Doppeluntersuchungen vermieden werden. Für sein diszipliniertes Verhalten kann die Kasse den Versicherten mit Prämien oder Zuzahlungsermäßigungen belohnen.
Hausarztmodell / Hausarztvertrag
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