Homöopathie

Die Homöopathie ist eine 1796 entstandene Behandlungsmethode, die auf den deutschen Arzt Samuel Hahnemann zurückzuführen ist. Bei der Behandlung wendet der Homöopath das Ähnlichkeitsprinzip an: Er verabreicht dem Patienten ein Arzneimittel, dass ähnliche Symptome hervorruft wie die Krankheit. Ein wichtiger Grundsatz der Homöopathie ist die Arzneipotenzierung. Bei dieser werden homöopathische Mittel verdünnt und anschließend verabreicht. Die Herstellung der Mittel unterliegt dem Arzneimittelgesetz. Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist die homöopathische Behandlung nicht enthalten. Krankenkassen können ihren Versicherten homöopathische Leistungen im Rahmen von Zusatzversicherungen anbieten.

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