Bei Individuellen Gesundheits-Leistungen (IGeL) handelt es sich um medizinische Leistungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert werden und deshalb vom Patienten selbst bezahlt werden müssen. Dazu zählen zum Beispiel kosmetische Operationen, Tauglichkeitsuntersuchungen, reisemedizinische Impfberatungen, bestimmte Vorsorgeuntersuchungen etc. Dabei darf der Arzt die Kosten für die IGeL nicht willkürlich festsetzen, sondern jeder Individuellen Gesundheits-Leistung ist in der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ein bestimmter Betrag zugeordnet. Je nach Aufwand und Schwierigkeit kann der Mediziner für eine IGeL den einfachen bis 2,3-fachen Gebührensatz berechnen. Bei gesetzlich Versicherten ist der Arzt verpflichtet, mit dem Patienten einen schriftlichen Vertrag über eine IGeL abzuschließen.
IGEL-Leistungen
Kommentare sind geschlossen.