Kassenarzt

Er ist irreführend, aber dennoch der gebräuchlichste Ausdruck für einen Arzt, der Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen behandeln darf: der Terminus Kassenarzt. Da sich viele Menschen fälschlicherweise darunter einen Mediziner vorstellen, der bei den Krankenkassen angestellt ist, wurde der Begriff Vertragsarzt eingeführt. Den benutzen aber bislang nur Fachleute. Jeder Vertragsarzt ist Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung, die die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellte Gesamtvergütung als Honorare an die Mitglieder auszahlt. Will sich ein Arzt als Vertragsarzt niederlassen, so darf er dies nur dort tun, wo es noch freie Arztsitze gibt.

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