Kollektivvertrag

Die Kassenärztlichen Vereinigungen schließen für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten mit den Krankenkassen bzw. die Kassenärztliche Bundesvereinigung mit dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung sogenannte Kollektivverträge. Sie beinhalten etwa die Vergütung der Vertragsärzte oder die Art und Weise der vertragsärztlichen Versorgung wie beispielsweise die Qualität in der ambulanten Versorgung. Diese kollektivvertragliche Vereinbarungen gelten für alle Vertragsärzte in einer KV-Region und gewährleisten die qualitätsgesicherte Behandlung der gesetzlichen Versicherten unabhängig von der Kassenzugehörigkeit. Zu den kollektivvertraglichen Regelungen zählen beispielsweise der Einheitliche Bewertungsmaßstab und der Bundesmantelvertrag.

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