Kostenerstattung

In der privaten Krankenversicherung ist es das Standardverfahren, in der gesetzlichen Krankenversicherung eine seltene Ausnahme: das Kostenerstattungsverfahren. Der privat Versicherte erhält vom Arzt eine Rechnung, begleicht sie und reicht sie bei seiner Krankenkasse ein, um den Gesamtbetrag oder einen Teil davon zurückzubekommen. Gesetzlich Versicherte hingegen erhalten gewöhnlich Leistungen, ohne mit den Kosten direkt konfrontiert zu werden. Dieses System heißt Sachleistungsprinzip. Allen Mitgliedern der gesetzlichen Kassen ist seit der Gesundheitsreform 2004 erlaubt, Kostenerstattung zu wählen. Dabei gilt jedoch: Die Kassen erstatten immer nur einen Betrag in der Höhe der Vergütung, die sie den Ärzten im Sachleistungssystem gezahlt hätten, abzüglich gesetzlicher Zuzahlungen und einem Abschlag für fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung und Verwaltungskosten. An eine Entscheidung zur Kostenerstattung ist der Versicherte für mindestens ein Jahr gebunden.

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