Leistungskatalog

Wer beim Arzt Einblick in den Leistungskatalog erbittet, wird verdutzte Reaktionen provozieren. Der Leistungskatalog ist nämlich kein Buch, sondern die Summe all jener Vorschriften, die regeln, welche Leistungen Teil des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Die Leistungen erhält der Patient bei medizinischem Bedarf von Vertragsärzten, ohne dass er etwas zuzahlen oder gar die ganze Rechnung begleichen muss. Darüber hinaus gibt es Leistungen, die für manchen Patienten medizinisch zwar sinnvoll sein können, die aber nicht notwendig sind. Das sind die sogenannten IGeL-Leistungen, individuelle Gesundheitsleistungen. Sie sind nicht Teil des Leistungskatalogs.

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