Die Ausgleichzahlungen zwischen den Krankenkassen im Risikostrukturausgleich (RSA) richteten sich nach Kriterien, wie beispielsweise Alter, Einkommen und Geschlecht, der bei der jeweiligen Krankenkasse Versicherten. Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds 2009 berücksichtigt der morbiditätsbezogene RSA zusätzlich auch die unterschiedliche Krankheitsbelastung der gesetzlich Versicherten. Die Krankenkassen erhalten aus dem Gesundheitsfonds eine Grundpauschale sowie Zu- und Abschläge. Letztere sollen den nach Alter, Geschlecht und Krankheit unterschiedlichen Versorgungsbedarf der in den verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen versicherten Menschen ausgleichen. Für 80 schwerwiegende und kostenintensive Krankheiten wurden Morbiditätszuschläge ermittelt.
Morbiditätsorientierter RSA (Morbi-RSA)
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