Negativliste

Die Negativliste legt fest, welche Arzneimittel nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen. Erstmals wurde das Verzeichnis am 1. Juli 1991 veröffentlicht. Aufgeführt sind Präparate, die für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten. Auch die Mittel, deren Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe nicht mit Sicherheit beurteilt werden können, und Präparate, deren therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen ist, nennt das Verzeichnis. Die Negativlisten-Verordnung enthält lediglich Wirkstoffe und Wirkstoff-Kombinationen. Informationen über die konkret betroffenen Arzneimittel können bei den Apotheken erfragt werden.

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