Off-Label-Use

Jedes Medikament ist für ein klar umgrenztes Anwendungsgebiet zugelassen. Die Anwendungsbereiche, für die die Pharmahersteller die Zulassung beantragen, sind aus wirtschaftlichen Überlegungen oftmals eng gefasst, da Studien zu großen Anwendungsgebieten mit hohen Kosten verbunden sind. Wird ein Arzneimittel außerhalb seiner Zulassung eingesetzt, spricht man von Off-Label-Use. In Ausnahmefällen dürfen Arzneimittel mittlerweile auch außerhalb ihres Zulassungsgebiets verordnet werden. In den Arzneimittelrichtlinien des GBA sind nähere Regelungen zum Off-Label-Einsatz festgehalten. .

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