Regelleistungsvolumen

Regelleistungsvolumen (RLV) sind Obergrenzen, bis zu denen die Leistungen einer Arztpraxis nach einem festen Punktwert zu vergüten sind. Die RLV werden sowohl arztindividuell als auch nach Fachzugehörigkeit festgelegt. Darüber hinaus abgerechnete Leistungen werden nur zu abgesenkten Preisen honoriert. Der Gesetzgeber hat die RLV 2009 zur Verhinderung einer übermäßigen Ausdehnung der vertragsärztlichen Tätigkeit eingeführt, da über die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung nur eine begrenzte Geldmenge zur Verfügung steht.

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