Richtgrößen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen vereinbaren mit den Krankenkassen jährlich, wie viel Geld den Vertragsärzten zur Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln zur Verfügung gestellt wird. Damit das vereinbarte Ausgabenvolumen nicht überschritten wird, werden für jede Arztgruppe Durchschnittswerte, so genannte Richtgrößen, bestimmt. Diese sollen dem Arzt als Leitlinien bei der Verordnung unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit dienen. Ein Ergebnis könnte zum Beispiel sein, dass ein Hausarzt einem Patienten, der in seine Praxis kommt, pro Quartal für 40 Euro Arzneimittel verordnen darf.

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