Das Sachleitsungsprinzip bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch darauf haben, beim Arzt und Zahnarzt kostenfrei behandelt zu werden sowie verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausgehändigt zu bekommen, ohne sie bezahlen zu müssen. Gesetzlich erlaubt sind allerdings Zuzahlungen. Der Arzt bekommt sein Honorar nicht direkt vom Patienten, sondern von den Kassenärztlichen Vereinigungen, die für diesen Zweck Gelder von den Krankenkassen erhalten. Das System ist für den Versicherten praktisch, lässt ihn aber über die von ihm verursachten Kosten im Unklaren. Auf Wunsch kann ein Patient eine sogenannte Patientenquittung vom Arzt verlangen, die ihm eine Übersicht über die Behandlungskosten liefert. Die Alternative zum Sachleistungsprinzip ist das Kostenerstattungsprinzip.
Sachleitsungsprinzip
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