Sozialgericht

Die Sozialgerichte werden unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherungen, wie der gesetzlichen Krankenversicherung, tätig. Auch das Vertragsarztrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichtsbarkeit. Die Gerichte sind dreistufig aufgebaut: Es gibt 69 Sozialgerichte, die Landessozialgerichte der Bundesländer und das Bundessozialgericht in Kassel. Das Bundessozialgericht darf nur rechtlich, Sozial- und Landessozialgerichte dürfen auch inhaltlich prüfen.

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