Versorgungsgrad

Für niedergelassene Ärzte gibt es eine sogenannte Bedarfsplanung. In dieser ist festgelegt, wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung in einer Region pro 100.000 Einwohner praktizieren dürfen. Ist die festgesetzte Anzahl der Ärzte erreicht, beträgt der Versorgungsgrad 100 Prozent. Bei über 110 Prozent gilt der Planungsbereich als überversorgt und damit geschlossen. Es darf sich dort kein weiterer Arzt der entsprechenden Fachrichtung niederlassen. Beträgt bei Hausärzten der Versorgungsgrad weniger als 75 Prozent und bei Fachärzten weniger als 50 Prozent, wird von Unterversorgung gesprochen.

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