Vertragsarzt &Vertragspsychotherapeut

Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut wird bezeichnet, wer Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung ist. Das sind Ärzte und Psychotherapeuten die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen. Der Terminus Kassenarzt dagegen ist irreführend, da sich viele Bürger fälschlicherweise darunter einen Mediziner vorstellen, der bei den Krankenkassen angestellt ist. Deshalb wurde der Begriff Vertragsarzt eingeführt.

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