Wirtschaftlichkeitsgebot

Alle Leistungen im Gesundheitswesen sollen medizinisch ausreichend, zweckmäßig und objektiv notwendig sein. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen Ärzten helfen, dieses Gebot einzuhalten. Ob ihnen das gelingt, wird durch entsprechende Prüfungen überwacht. Auch die Kassen sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. So übernehmen sie die Kosten für Arzneien nur bis zu einer bestimmten Höhe.

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