Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip ist in der privaten Krankenversicherung (PKV) das Pendant zum Solidarprinzip der GKV. Äquivalent (lateinisch für gleichwertig, entsprechend) heißt es, weil die Höhe des Beitrags abhängt vom gewünschten Leistungsspektrum. Unterschiedliche Wahlleistungen gibt es zum Beispiel beim Krankenhausaufenthalt, beim Zahnersatz, … Weiterlesen