Zulassung (Arzt)

Erst mit der Zulassung sind Ärzte und Psychotherapeuten berechtigt, an der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung teilzunehmen. Nur dann dürfen sie gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln und die erbrachten Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Ist ein Arzt im Arztregister … Weiterlesen

Zusatzbezeichnung

Gemeint ist mit dem Begriff eine mehreren Gebieten zugeordnete Qualifikation des Arztes. Bekannte Beispiele für Zusatzbezeichnungen sind Allergologie und spezielle Schmerztherapie. Die für eine Zusatzbezeichnung erforderlichen Kenntnisse erwirbt der Arzt zusätzlich zur Weiterbildung zum Facharzt. Die Zusatzbezeichnung darf auf dem … Weiterlesen

Wirkstoff

Der Teil eines Medikaments, der Heilung oder Linderung bringen beziehungsweise Krankheiten verhüten soll, ist der Wirkstoff. Da oft wenige Milligramm ausreichen, wäre ein Medikament schlecht zu handhaben, bestünde es einzig und allein aus diesem Wirkstoff. Deswegen werden so genannte Hilfsstoffe … Weiterlesen

Wirtschaftlichkeitsgebot

Alle Leistungen im Gesundheitswesen sollen medizinisch ausreichend, zweckmäßig und objektiv notwendig sein. Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses sollen Ärzten helfen, dieses Gebot einzuhalten. Ob ihnen das gelingt, wird durch entsprechende Prüfungen überwacht. Auch die Kassen sind an das Wirtschaftlichkeitsgebot gebunden. So … Weiterlesen

Vertragsarzt &Vertragspsychotherapeut

Als Vertragsarzt oder Vertragspsychotherapeut wird bezeichnet, wer Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung ist. Das sind Ärzte und Psychotherapeuten die Patienten der gesetzlichen Krankenkassen ambulant behandeln dürfen. Der Terminus Kassenarzt dagegen ist irreführend, da sich viele Bürger fälschlicherweise darunter einen Mediziner vorstellen, … Weiterlesen

Versorgungsgrad

Für niedergelassene Ärzte gibt es eine sogenannte Bedarfsplanung. In dieser ist festgelegt, wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung in einer Region pro 100.000 Einwohner praktizieren dürfen. Ist die festgesetzte Anzahl der Ärzte erreicht, beträgt der Versorgungsgrad 100 Prozent. Bei über … Weiterlesen

TeveGe

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat im Januar 2005 ein eigenes, bundesweit tätiges Telematik-Unternehmen gegründet: die Gesellschaft für ein vernetztes Gesundheitswesen mbH (TeveGe). Zu den wesentlichen Aufgaben der TeveGe zählen die Entwicklung von Schnittstellen zur sektorübergreifenden Kommunikation medizinischer Daten und die Beurteilung … Weiterlesen

Telematik

Telematik bezeichnet die Zusammenarbeit von Telekommunikationstechnik und Informatik, genauer: die Nutzung computergestützter Datenverarbeitungsprozesse in der Telekommunikation und den Rückgriff auf Telekommunikation, um den Austausch von Computerdaten und -programmen zu ermöglichen. Im Gesundheitswesen spielt sie eine wichtige Rolle. Auch die elektronische … Weiterlesen

Strukturverträge

In Strukturverträgen vereinbaren Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigungen neue organisatorische Versorgungsformen mit differenzierten Honorierungssystemen. Ziel ist es, Kosten im Gesundheitswesen zu senken und die Qualität der Versorgung zu verbessern. Strukturverträge gibt es unter anderem zur Förderung des ambulanten Operierens und von … Weiterlesen

Sozialgericht

Die Sozialgerichte werden unter anderem in Angelegenheiten der Sozialversicherungen, wie der gesetzlichen Krankenversicherung, tätig. Auch das Vertragsarztrecht fällt in den Zuständigkeitsbereich der Sozialgerichtsbarkeit. Die Gerichte sind dreistufig aufgebaut: Es gibt 69 Sozialgerichte, die Landessozialgerichte der Bundesländer und das Bundessozialgericht in … Weiterlesen