Zulassung (Arzt)
Erst mit der Zulassung sind Ärzte und Psychotherapeuten berechtigt, an der vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Versorgung teilzunehmen. Nur dann dürfen sie gesetzlich krankenversicherte Patienten ambulant behandeln und die erbrachten Leistungen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen. Ist ein Arzt im Arztregister … Weiterlesen