Sachleitsungsprinzip
Das Sachleitsungsprinzip bedeutet, dass gesetzlich Krankenversicherte einen Anspruch darauf haben, beim Arzt und Zahnarzt kostenfrei behandelt zu werden sowie verordnete Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ausgehändigt zu bekommen, ohne sie bezahlen zu müssen. Gesetzlich erlaubt sind allerdings Zuzahlungen. Der Arzt bekommt … Weiterlesen